Kurzfassung unserer Dienstleistungen!


Nach unserer Einschätzung des bautechnischen Ist-Zustandes von Wohn- und Gewerbeimmobilien, bringen Sie Ihren Immobilienkauf sicherer unter Dach und Fach.

Bausubstanz / Feuchteschäden / TGA.

Sofern sichtbar, werden alle Bauteile im Innen- und Außenbereich insbesondere auf der baulichen Substanz begutachtet.

  • Mauerwerk und Beton, Zimmerer- und Holzbau, Dacheindeckung, Betonwerkstein, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten, Estrich, Trockenbau, Fenster, Türen und Rollläden, Treppen, Außenfassaden.
  • Begutachtungen von befestigten Außenflächen und Einfriedungen.
  • Begutachtung auf Bau-, Feuchte- und Schimmelpilzschäden im Bereich der Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien, bodentiefen Fensterelementen und erdberührten Bauteilen im Innenbereich.
  • Ersteinschätzung (soweit sichtbar) der TGA-Anlagen Heizungs-, Elektro- und Sanitäranlagen.
  • Sofern vom Verkäufer oder Makler erlaubt und zugänglich, werden Prüfung von beweglichen Bauteilen z.B. Fenster, Rollläden, Garagentore, WC-Spülkästen, Wasserdruck in Mitwirkung mit dem Auftraggeber vorgenommen.

Zusammenfassung / Empfehlungen.

  • Ausführliche mündliche Zusammenfassung über mögliche Risiken aus vorhandenen Erkenntnissen und deren Wahrscheinlichkeit direkt nach der Ortsbegehung.
  • Erstellung eines Begehungsprotokolls (sofern beauftragt) mit Fotodokumentation.
  • Bei starken Auffälligkeiten z.B. bei der technischen Gebäudeausrüstung, Standfestigkeit (Statik), sowie durch starken Schädlingsbefall etc. sprechen wir Empfehlungen zur weiteren Prüfung durch entsprechende Sonderfachkräfte aus.  

Wer die Bauqualität z.B. nur durch eine Bauabnahme beurteilen lassen will, geht ein großes Risiko überdeckter wesentlicher Baufehler, mit späteren hohen Folgekosten ein.

Vorgang unserer Baubegleitung.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen, sowie nach den zur Zeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, DIN, WU-Richtlinien des DAfStb und Sachverstand.

  • Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.
  • Die Baubegehungen erfolgen bei den kritischsten Bauphasen, damit im Zuge des Baufortschritts das Verdecken von Baumängel vermieden werden kann.
  • Bei jeder Ortsbegehung wird eine Begutachtung im Innen- und Außenbereich durchgeführt.
  • Werden Baufehler festgestellt, werden diese in einem schriftlichen Begehungsprotokoll mit Fotos dokumentiert und an unseren Auftraggeber zur Weiterleitung an den Unternehmer übersandt.

Die Begehungsprotokolle haben eine zentrale Bedeutung bei der Bauabnahme und können auch als Beweissicherung für mögliche spätere Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.

Vorteile durch unsere Baubegleitung.

  • Höhere Bauqualität durch abgestimmte Baukontrollen.
  • Erstellung von professionellen und gerichtsverwertbaren Begehungsprotokollen.
  • Baumängel werden vor einer Überbauung erkannt und können rechtzeitig behoben werden.
  • Bessere Durchsetzbarkeit bei mangelhaften Bauleistungen.
  • Unterstützung bei Durchsetzung berechtigter Forderungen.
  • Unterstützung bei Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.
  • Nachkontrollen von Baumängel auf fachgerechte Beseitigung.
  • Unterstützung bei bautechnischen Fragestellungen (Konstruktive Lösungsvorschläge). 
  • Unterstützung oder Übernahme des Gewährleistungsmanagements. 
  • Begleitungen bei Bauabnahmen. 
  • Höhere Renditen bei Vermietung und / oder Verkauf von Immobilien. 
  • Weniger Beanstandungen während der Gewährleistungszeit. 
  • Bessere Kundenzufriedenheit und Zahlungsmoral.
  • Geringere Folgekosten.

Beweissicherung bei Auftreten von Baumängel, Insolvenz, Kündigung von Bauverträgen, sowie bei Schäden durch Mieter bzw. unberechtigte Forderung des Vermieters.

Private Beweissicherung

Eine Beweissicherung dient z.B. dem Bauherrn, Eigentümer, Architekten, Bauträger etc. zur Abwehr von Forderungen und / oder Durchsetzung von Ansprüchen.

Eine Beweissicherung insbesondere bei Kündigungen von Bauverträgen, Insolvenzen und gravierenden Baumängel sollten immer von einem Rechtsanwalt für Baurecht begleitet werden, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Eine private Beweissicherung durch einen Sachverständigen ist ein geeignetes Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit z.B. durch den weiteren Baufortschritt verloren gehen kann.

Beweissicherungen

  • Beweissicherung bei auftreten von Baumängel während einer Baumaßnahme.
  • Beweissicherung bei Insolvenz und / oder Kündigung von Bauverträgen.
  • Beweissicherung bei Schäden durch Mieter bzw. unberechtigte Forderung des Vermieters.

Wegen den ungünstigen Rechtsfolgen nach der Bauabnahme, sollte der Bauherr spätestens bei der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen.

Vorgang unserer Bauabnahme.

Unabhängige und neutrale Bauabnahmen von Bauwerksleistungen:

  • Einarbeitung in den zur Verfügung gestellten Unterlagen: z.B.: Exposé und / oder Baubeschreibung.
  • Funktionsfähigkeit von beweglichen Bauteilen.
  • Die Begutachtungen erfolgen in einer zerstörungsfreien Sichtprüfung der Bauteiloberflächen. 
  • Grundlage der Überprüfungen sind die zurzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, sowie die Baubeschreibung und vertraglichen Vereinbarungen.
  • Mündliche Beratung und / oder Dokumentation des Ist-Zustands.

Vorteile durch unsere Bauabnahme.

Risiko- und Kostenminimierung.

Beratung zu:

  • Fälligkeit der Vergütung.
  • Beweislastumkehr für z.B. Bauschäden und Baumängel.
  • Beginn der Verjährungsfristen z.B. Mängel nach der Bauabnahme.
  • Gefahrenübergang z.B. Beschädigungen bei der Mängelbeseitigung, Brandschäden, Wasserschäden etc.
  • Rechtsverlust bei fehlenden Vorbehalte im Abnahmeprotokoll z.B. Vertragsstrafen, Restleistungen, Baumängel etc.

Bauschäden an Gebäuden sind in der Regel sichtbar, Ursachen häufig nicht. Um Schäden fachgerecht und dauerhaft zu beseitigen, ist eine qualifizierte Schadensdiagnostik durchzuführen.

Beurteilungen von Bauschäden

Mauer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Putzarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbeläge und Beschichtungen, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Wärmedämmung / WDVS, Malerarbeiten, Rohinstallation, Heizung, Sanitär und Elektro, Metallbauarbeiten, sowie sonstige Handwerksleistungen.

  • Schadensanalysen
  • Sanierungsempfehlungen
  • Mündliche Beratung
  • Dokumentationen 

Feuchte- und Schimmelpilzschäden

Schadensdokumentationen, Plausibilitätsprüfungen und Schadensanalysen.

  • Technische Prüfung des gelmeldeten Schadensumfang z.B. gegenüber der Versicherung auf Grundlage der Schadensursache auf Plausibilität. 

  • Ursachenermittlungen in unserem Fachbereich (soweit zerstörungsfrei möglich) von Feuchteschäden, Schimmelpilzschäden und Wasserschäden.

  • Zerstörungsfreie Feststellungen des Schadensumfangs.

  • Mitwirkung bei der Schadensaufnahme des Trocknungs- und Sanierungsunternehmen (zwingend empfohlen). 

  • Qualitätsüberwachung bei den Sanierungsmaßnahmen. 

  • Abstimmungen mit der Versicherung und Gutachter. 

  • Sanierungsempfehlungen in Absprache mit Fachunternehmen vor Ort. 

  • Mündliche Beratung und / oder schriftliche Dokumentationen. 

Baugutachten und Prozessvorbereitung für private Auftraggeber, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltskanzleien, sowie industrielle Investoren im Bereich Wohn- und Gewerbeobjekte.

Baugutachten / Prozessvorbereitung

  • Mangelbeseitigungsaufforderung (durch Verursacher)

  • Vorbereitung eines Rechtsstreites (sachkundiger Parteivortrag)

  • Beweissicherung (sachverständiger Zeugenbeweis)

  • Vorbereitung zu einer Instandsetzung (Sanierungsempfehlungen)

Gutachtererstellung im Bereich Schäden an Gebäuden

  • Baumängel und Bauschäden.
  • Schimmelpilz- und Wasserschäden.
  • Feststellung des Ist-Zustandes (Beweissicherung) von baulichen Anlagen.
  • Prozessvorbereitung in Zusammenwirkung mit einem Rechtsanwalt.

Während der Gewährleistung muss der Unternehmer alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.

Gewährleistungsmängel nach Bauabnahmen

Die Prüfung erfolgt nach den zur Zeit gültigen anerkannten Regeln der Technik am Tag der Bauabnahme, DIN, WU-Richtlinien, DAfStb und Sachverstand.

  • Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.

  • Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.

  • Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.

  • Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.

  • Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.

Gewährleistung

Berechtigte Mängel werden während der Gewährleistung zur Weiterleitung an den Verursacher in Bild und Schrift dokumentiert. Sofern gewünscht, übernehmen wir die Überwachung z.B. der fristgerechten und fachgerechten Beseitigung. 

Eine Beweissicherung dient zur Abwehr von Forderungen und / oder Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden an Nachbarschaftsgebäuden durch Baumaßnahmen.

Beweissicherung vor Baubeginn

  • Um entstandene Bauschäden im Zuge der Bauarbeiten genauestens zu erfassen, ist der Ist-Zustand von Gebäuden im Innen- und Außenbereich komplett zu dokumentieren. Wer eine kostengünstigere Lösung sucht, läuft Gefahr, dass ein Gutachten wertlos ist.
  • Im Zuge der Dokumentation der beaufragten Gebäude ist zu empfehlen, die befestigten Aussenflächen am und um die Gebäude, sowie die Einfriedungen der Grunstücke mit zu beauftragen.
  • Eine Dokumentation ist immer dann ratsam, wenn Baumaßnahmen unter beengten räumlichen Verhältnissen erfolgen. 
  • Um ungerechtfertigte Forderungen dritter abzuweisen bzw. von Geschädigten Forderungen geltend zu machen, ist der Ist-Zustand der Umgebungsbebauung bzw. eigenen Objekt in Bild und Schrift festzuhalten.

Beweissicherung je nach Anforderung

  • Außenfassaden, Innenwände, Decken und Fußböden.

  • Befestigte Flächen am Grundstück.

  • Einfriedungen / Zäune.

  • Befestigte Flächen an öffentlichen Gehwegen im Bereich des Untersuchungsobjektes.


Problemlösungen auch in schwierigen Fällen im Bau- und Immobilienbereich!

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